MLA 9
Gesetz zitieren nach MLA
So belegen Sie ein Gesetz im Stil MLA 9. Das Beispiel unten erzeugt dieselbe Logik wie der Generator am Seitenende.
Eintrag im Literaturverzeichnis
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738).
Die Angaben im Beispiel sind frei erfunden (mit Ausnahme des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
Beleg im Text
-
Wörtliches Zitat
(§ 823 Abs. 1 BGB)
-
Fließtextform
§ 823 Abs. 1 BGB
-
Sinngemäßes Zitat
(vgl. § 823 Abs. 1 BGB)
Worauf Sie achten müssen
- MLA kennt keine eigene Regel für deutsche Gesetze. Üblich ist die juristische Zitierweise.
- Gesetze werden nach der juristischen Zitierweise belegt: Paragraf, Absatz, Satz und Abkürzung, zum Beispiel § 823 Abs. 1 BGB. Der Beleg hat keinen Autor und kein Jahr.
- Das Verzeichnis nennt den vollen Namen des Gesetzes mit Fassung und Fundstelle, zum Beispiel BGBl. I S. 42. Viele Arbeiten führen Gesetze in einem eigenen Rechtsquellenverzeichnis.
Allgemeine Regeln in MLA
- Der Beleg im Text nennt Autor und Seite ohne Jahr und ohne „S.“: (Müller 15).
- Im Verzeichnis (Works Cited) steht der erste Autor mit Nachnamen zuerst. Ab drei Autoren folgt „et al.“.
- Selbstständige Werke stehen kursiv, Beiträge, Artikel und Webseiten in Anführungszeichen.
- Eine DOI steht als Link https://doi.org/…, eine URL ohne https://. Ein Zugriffsdatum ist optional.
- Deutsche Bausteine wie Hrsg., S., Bd., Nr. und „hrsg. von“ sind eine Hochschulvariante, im englischen Original nicht vorgesehen.
Mit Ihren Angaben selbst erzeugen
1. Stil und Quelltyp wählen
Modern Language Association, MLA Handbook, 9. Auflage (2021). Autor-Seite-System, verbreitet in Sprach- und Literaturwissenschaften.
Deutsche Bausteine sind eine Hochschulvariante und nicht Teil des englischen Originalstandards. Bitte mit dem Leitfaden Ihrer Hochschule abgleichen.
2. Angaben zur Quelle
3. Ihr Beleg
Noch keine Angaben. Tragen Sie oben Ihre Quelle ein oder laden Sie ein Beispiel. Das Ergebnis erscheint hier sofort.
Regeln für MLA und Gesetz
- MLA kennt keine eigene Regel für deutsche Gesetze. Üblich ist die juristische Zitierweise.
- Gesetze werden nach der juristischen Zitierweise belegt: Paragraf, Absatz, Satz und Abkürzung, zum Beispiel § 823 Abs. 1 BGB. Der Beleg hat keinen Autor und kein Jahr.
- Das Verzeichnis nennt den vollen Namen des Gesetzes mit Fassung und Fundstelle, zum Beispiel BGBl. I S. 42. Viele Arbeiten führen Gesetze in einem eigenen Rechtsquellenverzeichnis.
- Der Beleg im Text nennt Autor und Seite ohne Jahr und ohne „S.“: (Müller 15).
- Im Verzeichnis (Works Cited) steht der erste Autor mit Nachnamen zuerst. Ab drei Autoren folgt „et al.“.
- Selbstständige Werke stehen kursiv, Beiträge, Artikel und Webseiten in Anführungszeichen.
- Eine DOI steht als Link https://doi.org/…, eine URL ohne https://. Ein Zugriffsdatum ist optional.
- Deutsche Bausteine wie Hrsg., S., Bd., Nr. und „hrsg. von“ sind eine Hochschulvariante, im englischen Original nicht vorgesehen.
Alles wird nur in Ihrem Browser berechnet. Der Generator speichert nichts: Nach dem Neuladen der Seite sind die Eingaben weg, kopieren Sie fertige Belege vorher in Ihr Dokument.
MLA: weitere Quellentypen
Gesetz in anderen Zitierstilen
FAQ
Häufige Fragen
Wie zitiere ich ein Gesetz nach MLA?
Beispiel für das Literaturverzeichnis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738).
Wie sieht der Beleg im Text aus?
Wörtliches Zitat: (§ 823 Abs. 1 BGB) Fließtextform: § 823 Abs. 1 BGB Sinngemäßes Zitat: (vgl. § 823 Abs. 1 BGB)
Worauf muss ich bei Gesetz im Stil MLA besonders achten?
MLA kennt keine eigene Regel für deutsche Gesetze. Üblich ist die juristische Zitierweise. Gesetze werden nach der juristischen Zitierweise belegt: Paragraf, Absatz, Satz und Abkürzung, zum Beispiel § 823 Abs. 1 BGB. Der Beleg hat keinen Autor und kein Jahr. Das Verzeichnis nennt den vollen Namen des Gesetzes mit Fassung und Fundstelle, zum Beispiel BGBl. I S. 42. Viele Arbeiten führen Gesetze in einem eigenen Rechtsquellenverzeichnis.