Ratgeber · Praxis und Wissenschaft
Plagiat vermeiden: die häufigsten Fallen
Ein Plagiat entsteht selten aus Absicht. Meist fehlt am Ende ein Beleg, ein Anführungszeichen oder ein Hinweis, dass ein Gedanke nicht von Ihnen stammt. Dieser Ratgeber nennt die typischen Fallen und zeigt, wie Sie sie vermeiden.
Was als Plagiat gilt
Ein Plagiat liegt vor, wenn Sie fremde Texte, Gedanken, Daten oder Abbildungen als eigene ausgeben. Das gilt für wörtliche Übernahmen ebenso wie für sinngemäße. Maßstab sind die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis, wie sie etwa die Deutsche Forschungsgemeinschaft in ihrem Kodex beschreibt, und die Prüfungsordnung Ihrer Hochschule.
Die häufigsten Fallen
Fehlende Anführungszeichen. Sie notieren eine Stelle wörtlich, setzen später den Beleg, vergessen aber die Anführungszeichen. Die Stelle sieht dann aus wie Ihr eigener Satz. Markieren Sie wörtliche Zitate schon in den Notizen.
Paraphrase ohne Beleg. Sie geben einen Gedanken in eigenen Worten wieder und lassen die Quelle weg, weil der Satz „ja neu formuliert“ ist. Auch das ist eine Übernahme.
Patchwork aus Satzbausteinen. Sie ändern einzelne Wörter einer Vorlage und behalten Satzbau und Reihenfolge. Das gilt als Plagiat, auch wenn kein Satz mehr wörtlich übereinstimmt.
Belege nur am Absatzende. Ein Beleg am Ende eines langen Absatzes lässt offen, welche Sätze davon stammen. Setzen Sie den Beleg dort, wo die fremde Aussage beginnt, und kennzeichnen Sie ihr Ende.
Übersetzungen. Wer einen fremdsprachigen Text übersetzt und ohne Hinweis verwendet, übernimmt ebenfalls fremdes Gedankengut.
Sekundärquellen als Primärquellen. Sie zitieren eine Stelle, die Sie nur aus einem anderen Buch kennen, als hätten Sie das Original gelesen. Kennzeichnen Sie das mit „zitiert nach“, siehe den Ratgeber zu Sekundärzitaten.
Abbildungen und Daten. Auch Grafiken, Tabellen und Datensätze brauchen eine Quellenangabe.
Selbstplagiat. Wer eigene frühere Arbeiten oder Teile davon als neue Leistung einreicht, kann dafür belangt werden.
Was erlaubt ist
Das Urheberrecht erlaubt Zitate, wenn sie einen Zweck wie die Erläuterung oder Auseinandersetzung erfüllen und die Quelle genannt wird (§ 51 UrhG). Das Zitat darf also kein Ersatz für Ihre eigene Argumentation sein. Wie lang ein zulässiges Zitat sein darf, hängt vom Einzelfall ab.
Gegenmittel in der Praxis
- Trennen Sie in Ihren Notizen von Anfang an wörtliche Stellen, eigene Gedanken und sinngemäße Wiedergaben.
- Notieren Sie zu jeder Notiz sofort die Quelle samt Seite.
- Formatieren Sie Belege einheitlich, etwa mit dem Zitat-Generator. So fällt auf, wenn ein Beleg fehlt.
- Lesen Sie Ihren Text einmal nur auf Belege hin durch: Welche Aussage hat keinen Beleg und stammt nicht von Ihnen?
- Nutzen Sie, wenn vorhanden, die Plagiatsprüfung Ihrer Hochschule vor der Abgabe.
Worauf es ankommt
Plagiate entstehen durch Nachlässigkeit beim Notieren und beim Belegen. Wer wörtliche Stellen sofort markiert und jede übernommene Idee mit Seite belegt, vermeidet fast alle Fälle. Der Generator hilft beim Format, das Prüfen der Belege bleibt Ihre Aufgabe.
FAQ
Häufige Fragen
Reicht es, Quellen im Literaturverzeichnis aufzuführen?
Nein. Jede übernommene Stelle braucht einen Beleg im Text oder in der Fußnote. Das Literaturverzeichnis zeigt nur, welche Quellen Sie insgesamt verwendet haben, nicht, welcher Gedanke woher stammt.
Muss ich auch sinngemäße Übernahmen belegen?
Ja. Wer einen Gedanken in eigenen Worten wiedergibt, muss die Quelle trotzdem nennen. Die Umformulierung macht aus fremden Ideen keine eigenen.
Zählt es als Plagiat, einen eigenen früheren Text wiederzuverwenden?
Das kann als Selbstplagiat gelten, wenn der Text als neue Leistung eingereicht wird. Lässt Ihre Prüfungsordnung Wiederverwendung nicht ausdrücklich zu, klären Sie sie vorher mit Ihrer Betreuung und weisen Sie darauf hin.
Ersetzt der Zitat-Generator eine Plagiatsprüfung?
Nein. Der Generator formatiert Belege nach dem gewählten Stil. Er prüft nicht, ob Sie alle übernommenen Stellen belegt haben.
Quellen